Pflegekassen bzw. Verantwortliche Pflegefachkraft - "Pflegedienstleitung" Beschreibung des Seminars . Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Details zum Kurs Gemäß § 71 SGB XI muss jeder ambulante Dienst und stationäre Pflegeeinrichtung unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft stehen, die eine spezielle Weiterbildung (Verantwortliche Pflegefachkraft) mit mindestens 460 Stunden dafür absolviert hat. Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Beide Module können sowohl einzeln als auch im Komplettpaket gebucht werden. Die Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft umfasst eine Basisweiterbildung Leitende (verantwortliche) Pflegefachkraft und eine Aufbauweiterbildung Pflegedienstleitung. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Pflege. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder, (4) Keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sind. nach § 80 SGB XI : I. Ziele der Position - Erbringung kontinuierlich professioneller Pflegeleistungen mit den Mitarbeitern für die. Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI §71. ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Für die Zulassung als verantwortliche Pflegefachkraft bzw. Under German law, paragraph 7(4) of the revised Bundesurlaubsgesetz (Federal law on leave) (BGBl 2002 I, p 1529) provides for payment in lieu of leave in case of termination of an employment relationship, while paragraph 1922(1) of the Bürgerliches Gesetzbuch (Civil Code) provides that the estate of a deceased person passes in whole to the heirs 5 … Michael van den Heuvel), Gesundheitswesen: Pflegebeben Stärke 9 (DocCheck News), http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefachkraft. Wenn du zu der ersten Kategorie gehörst, bist du eher in der Lage, die Wut zu kontrollieren, welche die meisten von uns bei der Niederlage im Spiel erleben. Verantwortlichen Pflegefachkraft für die stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen der Altenhilfe an, die sich an den rechtlichen Vorgaben nach SGB XI § §71 orientiert und sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Anforderungen an diese Position berücksichtigt. Slovak Translation for Pflegefachkraft - dict.cc English-Slovak Dictionary Krankenpflege, (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist. 1 Welche Ziele verfolgt die Weiterbildung? Einsendeaufgabe Themenkomplex: Psychosoziale Grundlagen Modul 2: Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Aufgabe 1: Jeder Mensch ist anders, niemand gleicht dem anderen. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss. Leitende Pflegefachkraft : Unterstellung: alle Mitarbeiter der Ambulanten Krankenpflege Dismer. (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. Eine Pflegefachkraft kann sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich arbeiten. Klicke hier, um einen neuen Artikel im DocCheck Flexikon anzulegen. Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildung angerechnet werden. Doch trifft diese Definition im Sinne des Beschwerdemanagements für die ambulante Pflege nicht den Nagel auf den Kopf. Altenpfleger/in nach dem Altenpflegegesetz (3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als. Denn: Ein intensiver Wettbewerb, anspruchsvolle Kunden und Angehörige, gesetzliche Vorgaben und ein immer breiteres Dienstleistungsangebot, fordern von den Führungskräften in ambulanten Pflegediensten eine hohe Qualifikation. PflegeWiki - In Bearbeitung. Durch die Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Verantwortliche Pflegefachkraft Fernstudium Individuelle und umfassende Betreuung. November 2012 um 15:00 Uhr bearbeitet. Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildung angerechnet werden. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. 5 Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde. Die Weiterbildung soll die Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen befähigen, Pflegeeinrichtungen tragen eine immense Verantwortung ihren Patienten gegenüber, schließlich müssen sie das Wohlergehen, die Gesundheit und eine angemessene Betreuung sicherstellen. WeGA WebApp. Für die Richtlinien nach Satz 1 gilt § 17 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt und die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden. in denen der Umfang der Gesamtversorgung der dort wohnenden Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht; bei einer Versorgung der Menschen mit Behinderungen sowohl in Räumlichkeiten im Sinne der Buchstaben a und b als auch in Einrichtungen im Sinne der Nummer 1 ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, ob der Umfang der Versorgung durch Leistungserbringer weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht. Seite auswählen. Die Weiterbildung "Leitende Pflegefachkraft" umfasst eine Basisweiterbildung „Leitende (verantwortliche) Pflegefachkraft“ und eine Aufbauweiterbildung „Pflegedienstleitung“. Als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne von § 71 Abs. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI . (5) Mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens bis zum 1. For those who like snow and skiing. Hat es nicht immer einfach, weil sie auch das Glied zwischen Heimleiter und uns normalen Pflegekräften ist. Beschreibung. in denen der Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für diese im Vordergrund steht, auf deren Überlassung das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Anwendung findet und. Quick start guide Fachgebiete: PDL ist die Pflegedienstleitung, sie ist nach dem Heimleiter die Verantwortliche und ist praktisch für die ganzen Stationen unmittelbare Ansprechpartnerin. Die Weiterbildung "Leitende Pflegefachkraft" umfasst eine Basisweiterbildung „Leitende (verantwortliche) Pflegefachkraft“ und eine Aufbauweiterbildung „Pflegedienstleitung“. Verantwortliche Pflegefachkraft - "Pflegedienstleitung" Beschreibung des Seminars. Patienten der Ambulanten Krankenpflege Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Pflegekraft' auf Duden online nachschlagen. Swedish Translation for Pflegefachkraft - dict.cc English-Swedish Dictionary Locuri de munca Pflegefachkraft, angajari Pflegefachkraft, anunturi Pflegefachkraft, oferte Pflegefachkraft, joburi Pflegefachkraft in 2010 si 2011. § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen, § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung, Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung, § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat, § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge, § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade, § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren, § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge, Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen, § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung, § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege, § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18, § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige, § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, § 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d, Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul, Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul. This web application is written in XQuery on top of an eXist-db and powers weber-gesamtausgabe.de.Needless to say the code is tailor-made to fit our data (see example-data and the corresponding TEI ODD schemata) but can hopefully serve as a starting point for likewise ventures.. Prerequisites. stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. Bitte beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 2 Nr. Icelandic Translation for Pflegefachkraft - dict.cc English-Icelandic Dictionary Kostenlose Unterlagen Verantwortliche Pflegefachkraft Fernstudium: Bei unseren Fernlehrgängen eignen Sie sich den Hauptteil des Know-How berufsbegleitend im Selbststudium an. Aber wenn du in die zweite Kategorie fällst, können die Dinge ziemlich unangenehm werden. Average salaries for K and S Unternehmensgruppe Pflegefachkraft: [salary]. Die Aufgaben der Pflegefachkraft sind die Pflege, Betreuung und die Beratung des Patienten sowie dessen Angehörigen. Weiterbildung zur „Verantwortlichen Pflegefachkraft" für berufstätige Führungskräfte Anerkennung vom Landesverband der Pflegekassen Mecklenburg-Vorpommern Zielsetzung. Hungarian Translation for Pflegefachkraft - dict.cc English-Hungarian Dictionary Um eine Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft zu erhalten, ist gemäß § 71 SGB XI eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Pflegekassen bzw. Semester 2000 Reihe Programme der Volkshochschule Braunschweig inklusive retrospektiver und … English Translation for Pflegefachkraft - dict.cc Bulgarian-English Dictionary Our vehicles undergo a series of checks and inspections. Das PflegeWiki ist derzeit nicht erreichbar. PFK ist eine Pflegefachkraft die eine Ausbildung/Examen in einem Pflegeberuf hat. Bei häuslicher Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen hat in bestimmten zeitlichen Abständen eine Beratung durch eine Pflegefachkraft zu erfolgen (§ 37 Abs. Gesundheits- und Krankenpfleger/in nach dem Krankenpflegegesetz 2. Daraus ergibt sich folglich auch, dass jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse hat. eine Mitarbeiterin, der bzw. English Translation for Pflegefachkraft - dict.cc Czech-English Dictionary Am găsit un loc de muncă fain pe eJobs! Themenkomplex: Pflegeorganisation Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Diese individuelle Lösung stellt keinen Anspruch auf Richtigkeit. salary trends based on salaries posted anonymously by employees. Die Aufgabenstellung ist nicht enthalten Inhaltsverzeichnis Aufgabe 1: Dienstplan Aufgabe 2: Checkliste Aufgabe 3: Pflegedokumentation! Hauptsächlich gekennzeichnet sind Ethische Prinzipien im Umgang mit Menschen wie im Pflegeberuf durch Begriffe wie Respekt und Würde, fördernde Unterstützung und Bestärkung, Schutz, Fürsorge, Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit, Verbindlichkeit in Beziehungen und im Dialog zu anderen Mitmenschen. Juli 2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung, wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. Be certain you include an total statement that would help allow the clients know which the business could have. Um dennoch offiziel eine Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft für Pflegeeinrichtungen und somit die Möglichkeit zu erhalten, den Beruf der Pflegedienstleitung auszuüben, müssen nach §71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI einige Voraussetzungen erfüllt sein. die eine Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung in einem der folgenden Pflegeberufe absolviert hat: 1. Lösung zur Studienaufgabe Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Themenkomplex: Pflegeorganisation Diese individuelle Lösung stellt keinen Anspruch auf Richtigkeit. Weiterbildung zur Leitung einer Station/eines Bereiches (Verantwortliche Pflegefachkraft, Stations-, Wohnbereichs- und/bzw. Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Details zum Kurs Gemäß § 71 SGB XI muss jeder ambulante Dienst und stationäre Pflegeeinrichtung unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft stehen, die eine spezielle Weiterbildung (Verantwortliche Pflegefachkraft) mit mindestens 460 Stunden dafür absolviert hat. Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft qualifiziert Sie zur Leitung einer selbständig wirtschaftenden ambulanten oder stationären Einrichtung nach § 71 SGB XI. Abgeschlossene Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft. Bitte logge Dich ein, um diesen Artikel zu bearbeiten. Pflegegrad 5: Definition, Voraussetzungen und Leistungen. die eine Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung in einem der folgenden Pflegeberufe absolviert hat: Der Einsatz von Pflegefachkräften dient der Sicherung der Qualität in der Pflege und ist Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI und für das Betreiben eines Pflegeheimes nach dem jeweiligen Heimgesetz. Editing your correspondence is crucial. Bereichsleitung) Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen haben sich verändert und die Anforderungen in Leitungspositionen sind … K and S Unternehmensgruppe salary trends based on salaries posted anonymously by K and S Unternehmensgruppe employees. Ozvěte se na aktuální pracovní nabídku Pflegefachkraft / Pflegekraft v lokalitě Německo. Einsendeaufgabe Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI . Zu Beginn der Entwicklung der vorliegenden Berufsklassifkation stand ein ofensichtlicher Be-fund: Die bisherigen Berufsklassifkationen der Bundesagentur fr Arbeit und des Statistischen 3 SGB XI). eine Mitarbeiterin, der bzw. Allerdings sind hier Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nicht als Fachkräfte anerkannt (§ 6 Satz 2 Verordnung über personelle Anforderungen für Heime, HeimPersVO). Um dennoch offiziel eine Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft für Pflegeeinrichtungen und somit die Möglichkeit zu erhalten, den Beruf der Pflegedienstleitung auszuüben, müssen nach §71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI einige … Es werden Wartungsarbeiten an unserem Server durchgeführt. Dauer. Januar 2003 zusätzlich als Heimdirektor eingesetzt worden ist. Jobs Leitung in Achstetten (Biberach): Finden Sie aktuelle Stellenangebote und offene Stellen bei Top-Arbeitgebern in Achstetten (Biberach) mit unserer Jobsuche. Pflegedienstleitung reichen Ihre staatliche Anerkennung und der Weiterbildungsabschluss nicht aus. 10.5k Followers, 354 Following, 2,212 Posts - See Instagram photos and videos from (@deli_bln) A recent eXist-db 5. Dafür bekommen Sie … Jetzt bewerben. 3 SGV XI). 04.01.2019 - Publiziere kostenlos deine Texte - kaufe oder tausche Dokumente von anderen Usern Dabei wurde allerdings nicht recht deutlich, welche Rolle die Pflegefachkraft dabei spielt. Landes-/Kommunalbehörden verlangen zusätzlich Berufserfahrung. Leitende Pflegefachkraft berufsbegleitende Weiterbildung zur Bereichsleitung / Pflegedienstleitung (gemäß § 71 SGB XI; § 21 Abs.2 WTG NRW; § 3 WTG DVO) Als Pflegedienst- und Bereichsleitung gestalten und optimieren Sie die vielfältigen Prozesse in pflegerischen Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege mit. Herausgeber Volkshochschule Braunschweig Titel Programm 1. Average salaries for Pflegefachkraft: undefined - undefined. Seither nimmt er die Aufgaben der Heimleitung und der verantwortlichen Pflegefachkraft jeweils mit der Hälfte seiner Arbeitskraft wahr. Bei Betreuungsdiensten kann anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre (verantwortliche Fachkraft) eingesetzt … Croatian Translation for Pflegefachkraft - dict.cc English-Croatian Dictionary In ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen muss eine "Verantwortliche Pflegefachkraft" bestellt werden, die neben der staatlichen Prüfung über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen muss, die in der Regel innerhalb der letzten fünf Jahre erworben sein muss (§ 71 Abs. 3 G v. 22.12.2020 I 3299, § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen, § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten, § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren, § 18c Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen, § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht, § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen, § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 30 Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches, § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung), § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe, § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung, § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung, § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung, Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen, § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte, § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung, § 53a Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern, § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte, Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung, Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis und Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, Vergütung der stationären Pflegeleistungen, § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen, § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige, § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe.