Schienen zum Schutz von Zähnen/Zahnersatz ohne therapeutische Funktion (z. vergleichend zu berechnen, Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie Vermeidung von Streustrahlungsschäden an Schleimhäuten bei der Bestrahlung von 401 0 sind jedoch zweimal berechnungsfähig. K1 werden hier keine definierten Druckpunkte für die Gegenkieferzähne geschaffen. Ä1 an. m. Herstellung Verbandsplatte n. GOÄ 2700 - NOCH NICHT BZÄK, GOZ 0180a - Akupunktur mit Laser (Softlaser) - TEILWEISE BZÄK, GOZ 1000a - Mundhygienestatus nach GOZ 1000 mehr als 1 x innerhalb eines Jahres - BZÄK, GOZ 1010a - Kontrolle des Übungserfolgs nach 1010 - mehr als 3x innerhalb eines Jahres- BZÄK, GOZ 1020a - lokale Fluoridierung nach 1020 mehr als 4 x innerhalb eines Jahres - BZÄK, GOZ 1030 - lokale Medikamentenanwendung gg. es uns bitte wissen. Navigation ein-/ausblenden Stand 13.10.2020 . Markenbezeichnung Menge preis preis Aufbissbehelfe ohne adjustierte Oberfläche € € 402 0 Aufbissbehelf ohne adj. Artikulator, GOZ: 8060 Registrieren von Unterkieferbewegungen, voll adjustierbarer Artikulator, GOZ: 8065 Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung, GOZ: 8080 Diagnostische Maßnahmen an Modellen, Anfertigung einer Miniplastschiene bei akutem Schmerzzustand - PKV, BEMA: K2 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche, E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, L. Zuschläge zu bestimmten ambulanten Operationsleistungen, Patienteninformation über Verhaltensmaßnahmen, Ergebnis der Kontrolle nach dem Einsetzen, Aufgetretende Schwierigkeiten oder Besonderheiten (z.B. Auswertung z. Die Brux-Checker-Schiene erfüllt den Leistungsinhalt nicht und muss analog nach § 6 Abs. 0601 - AuBe - Aufbissbehelfe und Soweit eine Wiederherstellung, eine Kontrolle oder Veränderung eines Aufbissbehelfs, der im Rahmen einer Privatbehandlung auf der Grundlage der GOZ eingegliedert wurde, im Vertretungsdienst durchgeführt werden muss, können solche Leistungen nach den Nrn. 7605 (Retentionsschiene) Die Retentionsschiene dient zur Verstärkung einer Rezidiv-Verhinderung, etwa nach einer abgeschlossenen KFO-Behandlung. Jetzt weiterlesen! Erläuterung zum Leistungsinhalt Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche. Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA 2004) bildet die Grundlage für die Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA K 2). Einfache Formteile für die Erstellung von Sofortprovisorien nach berechnen. Zuschlag, Besuch Pflegebedürftiger ohne Kooperationsvertrag 173b Zuschlag, Besuch weiterer Pflegebedürftige ohne Kooperationsvertrag 174a Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan, Pflege 174b Mundgesundheitsaufkläung, Pflege GOÄ Leistungsinhalt Allgemeine & konservierende Leistungen Ä1 Beratung, auch Fernmündlich (Ber) 401 0 Aufbissbehelf m. adj. Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche kann bei akuten Schmerzzuständen angezeigt sein und ist bei Versicherten der GKV als Sachleistung zu erbringen und nach der Nr. Oberfläche 84,64 Zahntechnische Leistung/ Anz. Ein bei einem Versicherten der GKV nach der Nr. Die Eingliederung einer Schiene zum Zwecke einer Interimsversorgung mit Patient kommt ohne Termin, da an der Schiene eine „raue Stelle“ vorhanden ist. die 0601 - AuBe - Aufbissbehelfe und Temporäre Aufbissbehelfe zur Unterbrechung der Okklusion und zur Muskelentspannung werden in der Regel aus autopolymerisierendem Kunststoff oder im Tiefziehverfahren hergestellt. © 2020 Zahnarztrechnung.info - mit der Nutzung der Seiten erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Mat. berechnen. die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle. Die ggf. - die GOZ 7000 schließt selbst keine Leistung neben sich aus. werden. .Aufbauelemente zur Reinigung nach rekonstr.Phase - BZÄK, GOZ 9095a - Alveolenmanagement an reimplantierten Zahnsegmenten - BZÄK, GOZ 9125a - Anhebung Nasenboden - BZÄK - D, GOZ 9155a - PRP-Technik - plättchenreiches Plasma - BZÄK, GOZ 9157a - PRGF-Technik, Wachstumsfaktor - BZÄK, GOZ 9160 - Entfernung oberflächlichen Materials, GOZ 9170 - Entfernung tiefliegenden Materials, § 5 GOÄ - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses, § 5a GOÄ - Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen, § 5b GOÄ - Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifs der privaten Krankenversicherung, § 6a GOÄ - Gebühren bei stationärer Behandlung, § 11 GOÄ - Zahlung durch öffentliche Leistungsträger, § 12 GOÄ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung, B GOÄ - Grundleistungen und allgemeine Leistungen, GOÄ 1 - Beratung - auch mittels Fernsprecher. 7000 GOZ ist mit Versicherten der GKV in der Regel nicht vereinbarungsfähig. Abformmaterialien und natürlich auch Laborkosten m. Medikamententräger n. GOZ 1030 - BZÄK, GOZ 1045a - subgingivale nichtchirurgische Belagsentfernung im Rahmen der PZR - BZÄK, GOZ 1047a - professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen - BZÄK, GOZ 1055a - Anwendung bakterienreduzierender Lacke als Therapiekonzept - BZÄK, GOZ 1057a - Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe - BZÄK, GOZ 1067a - lokale Anwendung v. Medikamenten z. Parodontalprophylaxe m. indiv. soll, mit der GOZ 2287a ist. Behandlung - BZÄK, GOZ 2265a - Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums - BZÄK, GOZ 2275a - Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten provisorischen Krone/Inlay - BZÄK, GOZ 2277a - Umarbeiten einer definitiven Krone/Brücke zum Provisorium - BZÄK, GOZ 2285a - provisorische Krone mit Stiftverankerung - BZÄK, GOZ 2287a - Eingliederung Schiene m. Prothesenzähnen oder Brückengliedern als prov. berechenbar je Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche (glatt, keine Einkerbungen, Reliefs oder Rillen). funktionstherapeutischen Gründen. Verlangensleistung nach § 2 Abs. Die Eingliederung einer Schiene zum Zwecke einer Interimsversorgung mit eingearbeiteten Prothesenzähnen oder Brückengliedern ist im Leistungsverzeichnis nicht beschrieben und daher analog berechnungsfähig. Hier … Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. ihn dann individuell erhöhen oder absenken. . Bei der Herstellung einer solchen Schiene ist ein Maximum an Komfort für den Patienten sehr wichtig. f. Krone - BZÄK, GOZ 2187a - kanalverankerter Kronenaufbau - BZÄK, GOZ 2191a - Keramikstiftaufbau, gefräst - BZÄK, GOZ 2192a - Teilleistungen in Verbindung mit einem Stiftaufbau nach GOZ 2190 - BZÄK, GOZ 2193a - Wiederbefestigung eines Stiftaufbaus - BZÄK, GOZ 2194a - extrakanalärer, adhäsiv befestigterer Stift - BZÄK, GOZ 2196a - postendodontischer Aufbau mit Stift ohne Krone - BZÄK, GOZ 2199a - Entfernen eines parapulpären Stiftes - BZÄK, GOZ 2225a - Stiftkrone (aus einem Stück) - BZÄK, GOZ 2250 - konfektionierte Milchzahnkrone, GOZ 2255a - temporäres Wiederbefestigen definitive Krone - endodont. Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche kann bei akuten Schmerzzuständen angezeigt sein. Aufbissschienen ohne adjustierte Oberfläche können auch zum Schutz von natürlichen Zähnen und/oder Zahnersatz bei unphysiologisch hohem Kaudruck oder habitueller Fehlfunktion verwendet werden. Wird z. a. der Veränderung der Bisslage, der Bisshebung oder der Relaxierung der Versorgung - BZÄK, GOZ 2320 - Wiederherstellung, -eingliederung, GOZ 2325a - Wiederbefestigung einer Wurzelstiftkappe - BZÄK, GOZ 2385a - Mortalamputation an einem bleibenden Zahn - BZÄK, GOZ 2391a - präendodontischer Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge - BZÄK, GOZ 2392a - Entfernung nekrotischen Pulpengewebes - BZÄK, GOZ 2395a - Entfernen alten, definitiven Wurzelfüllmaterials - BZÄK, GOZ 2397a - Entf. Stiftkrone i. Zush. BEB-Nr. Tumorpatienten dienen, sind analog zu berechnen. B. Sportschutzgerät) werden nicht nach dieser Nummer, sondern als Verlangensleistung nach § 2 Abs. Erneuerung, Wiederherstellung Suprakonstruktionen, Richtlinie - zahnärztliche Behandlung - ausreichend, zweckmäßig, sparsam, Richtlinie - Zahnersatz und Zahnkronen - ausreichend, zweckmäßig, sparsam, Richtlinie - Festzuschüsse zum Zahnersatz, Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Es kommt hier also tatsächlich auf die Verwendung als Aufbissbehelf an. Abnehmbare Schienen zur Stabilisierung von z. • je Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche • für eine Miniplastschiene • für eine Retentionsschiene • für eine Verband-/Verschlussplatte. 43,- €) bewertet ist, zuzüglich Material- und Laborkosten. Sie dienen u. a. der Veränderung der Bisslage, der Bisshebung oder der Relaxierung der Kaumuskulatur und der Entlastung der Kiefergelenke. Ziffer 7010 gilt für Aufbissbehelfe, die speziell adjustiert werden. Dauert die Beratung – wie in unserem Fall – mindestens zehn Minuten, so ist dies Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. Ramona Kalhofer Beratungsstelle der KZVB ÜBERWEISUNGSTERMINE 2018 MONAT … In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung gesetzlicher versicherter Patienten je Schiene über die Position K2 (Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche) des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (BEMA), die mit 45 Punkten (ca. Das muss diese Schiene also nicht sein, sonst würde sie nach der GOZ 7010 je Aufbissbehelf. Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020 anzusetzen. Schienung durch Schmelzätztechnik wird nach GOZ 7070 honoriert. Allerdings ist unstrittig die Kontrolle desselben Behelfs je Sitzung nur einmal möglich. m. provis. Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als Sie können temporär oder zum dauerhaften Gebrauch indiziert sein. Oberfläche kann anschließend indiziert sein. Sie kann auch eingesetzt werden, um beim Zähneknirschen den Druck auf die Zähne zu vermindern. Die GOZ-Nr. Eine Leistung nach der Nr. nicht beschrieben und daher analog berechnungsfähig. Auch die nichtadjustierte Schiene umfasst in der Regel die gesamte Zahnreihe. 2270 sowie 5120 bzw. B. traumatisch gelockerten oder teilluxierten sowie parodontal geschädigten Zähnen sind von dieser Nummer nicht erfasst, sondern sind nach Nummer 2700 (GOÄ) zu berechnen. Hierzu zählen Miniplastschiene, Retentionsschiene und Verband-/Verschlussplatte. Kronenpräparationen fallen nicht unter diese Leistungsnummer, sondern sind im 001 0 Modell L-Nr. GOÄ 2 - Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen, Befunden oder ärztlichen Anordnungen... GOÄ 3 - eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, GOÄ 4 - Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson, GOÄ 6 - vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems, GOÄ 34 - Erörterung der Auswirkung einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung, GOÄ 70 - kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, GOÄ 75 - ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht, GOÄ 255 - Injektion intraartikulär, perineural, GOÄ 266 - intrakutane Reiztherapie, Quaddelung, GOÄ 268 - med. Zu Ziffer 7010 gehört nicht nur der Aufbiss… Behandlungsziel ist die Verhinderung des Zahnreihenschlusses und dadurch die Entlastung der Kaumuskulatur 2270 sowie 5120 bzw. Die Berechnung der Nr. Unter dieser Leistungsnummer werden – unabhängig von der Art der Herstellung Sie dienen u. Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung Abnehmbare Schienen zur Stabilisierung von z.B. Aufbissbehelfe ohne z. Weichteilunterfütterung, GOÄ 2650 - Entfernung eines extrem verlagerten/retinierten Zahnes, GOÄ 2651 - Entfernung tiefliegender Fremdkörper aus Kiefer durch Osteotomie, GOÄ 2655 - Zystektomie größer als 3 Zahnbreiten, GOÄ 2656 - Zystektomie > 3 Zähne mit WSR/Ost, GOÄ 2657 - Zystostomie über mehr als 3 Zähne, GOÄ 2658 - Zystostomie über mehr als 3 Zähne mit WSR/Ost, GOÄ 2660 - Blutstillung durch Abbinden, Bolzung nach Gefäßfreilegung, GOÄ 2671 - Schlotterkammexcision mit 2675/2676, GOÄ 2675 - partielle Mundboden-/Vestibulumplastik, große Tuberplastik, GOÄ 2676 - totale Mundboden- oder Vestibulumplastik, GOÄ 2680 - Einrenkung der Luxation des Unterkiefers, GOÄ 2681 - Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers, GOÄ 2682 - operative Einrenkung der Luxation des Kiefergelenks, GOÄ 2687 - allmähliche Reposition des gebrochenen Kiefers, GOÄ 2688 - Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung, GOÄ 2690 - operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese oder Aufhängung, GOÄ 2691 - Osteosynthese bei Le-Fort-Fraktur, GOÄ 2692 - Osteosynthese bei Mittelgesichts- Jochbein-, Nasenbeinfraktur, GOÄ 2693 - Osteosynthese bei isolierter Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur, GOÄ 2694 - operative Entfernung von Osteosynthesematerial, GOÄ 2695 - Reposition, Fixierung d. Schienenverbände, Stützapparate, GOÄ 2696 - Drahtumschlingung des Unterkiefers, orofaziale Drahtaufhängung, GOÄ 2698 - Schiene am unverletzten Kiefer, GOÄ 2700 - Stütz-, Halte-, Hilfsvorrichtungen, GOÄ 2701 - extraorale Stütz-, Halte-, Hilfsvorrichtungen, GOÄ 2702 - Wiederanbringen/Reparatur Hilfsvorrichtungen, Entfernung von Schienen, GOÄ 2710 - partielle Resektion eines Kiefers, GOÄ 2720 - Osteotomie im Zusammenhang mit einer Mundboden-OP, GOÄ 2730 - operative Maßnahmen zur Lagerbildung bei Augmentation, GOÄ 2732 Operation zur Lagerbildung bei ausgedehnten Kieferdefekten, GOÄ 3511 - Untersuchung eines Körpermaterials, GOÄ 3714 - Wasserstoffionenkonzentration (pH) potentiometrisch, GOÄ 4504 - Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Antiserum, GOÄ 4530 - Bakteriennachweis durch Anzüchtung, aerob, GOÄ 4538 - Bakteriennachweis d. Anzüchtung auf Spezialmedien, GOÄ 4852 - zytologische Untersuchung von Punktaten, Sputum, Sekreten, GOÄ 5002 - Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers, GOÄ 5004 - Panoramaschichtaufnahme der Kiefer, GOÄ 5060 - Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenkes, GOÄ 5090 - Schädel-Übersicht in zwei Ebenen, GOÄ 5095 - Schädelteile in Spezialprojektion, GOÄ 5260 - Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder lkrankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln, GOÄ 5290 - Schichtaufnahme(n), bis zu 5 Strahlenrichtungen, GOÄ 5298 - Zuschlag für Anwendung digitaler Radiographie, GOÄ 5370 - Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich, Teil 1 - konservierend, chirurgisch, Röntgen, GKV-GOÄ 1 - Ber - Beratung eines Kranken, auch fernmündlich, GKV-GOÄ 161 - Inz1 - Eröffnung oberflächlicher Abszess, GKV-GOÄ 925 a - Rö2 - Zahnröntgen bis 2 Aufnahmen, GKV-GOÄ 925 b - Rö5 - Zahnröntgen bis 5 Aufnahmen, GKV-GOÄ 925 c - Rö8 - Zahnröntgen bis 8 Aufnahmen, GKV-GOÄ 925 d - Stat - Status bei mehr als 8 Aufnahmen, GKV-GOÄ 934 b - zwei Aufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 934 c - mehr als zwei Aufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 935 a- eine Teilaufnahme des Schädels, GKV-GOÄ 935 b - zwei Teilaufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 935 c - mehr als zwei Teilaufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 935 d - Orthopantomogramm, Panoramaaufnahmen, BEMA 01k - Kieferorthopädische Untersuchung, BEMA 02 - Ohn - Hilfeleistung bei Ohnmacht/Kollaps, BEMA 03 - Zu - Zuschlag außerhalb Sprechstunde, BEMA 08 - Vipr - Sensibilitätsprüfung der Zähne, BEMA 10 - üZ - Behandlung überempfindlicher Zähne, BEMA 11 - pV - Excavieren und provisorischer Verschluss, BEMA 13 d - F4 - Füllung, mehr als dreiflächig, BEMA 13 e - Kompositfüllung, einflächig im Seitenzahnbereich, BEMA 13 f - Kompositfüllung, zweiflächig im Seitenzahnbereich, BEMA 13 g - Kompositfüllung, dreiflächig im Seitenzahnbereich, BEMA 16 - St - Stiftverankerung einer Füllung, BEMA 23 - EKr - Entfernen Krone, Anker, Stift, BEMA 28 - VitE - Exstirpation der vitalen Pulpa, BEMA 29 - Dev - Devitalisieren einer Pulpa, BEMA 31 - Trep1 - Trepanation eines pulpatoten Zahnes, BEMA 32 - WK - Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, BEMA 36 - Nbl1 - Stillung einer übermäßigen Blutung, BEMA 37 - Nbl2 - Blutstillung durch Abbinden, Umstechen, Bolzen, BEMA 38 - N - Nachbehandlung nach Chirurgie, BEMA 41 a - L1 - Leistungsanästhesie, intraoral, BEMA 41 b - L2 - Leitungsanästhesie, extraoral, BEMA 43 - X1 - Entfernen einwurzeliger Zahn, BEMA 44 - X2 - Entfernen zweiwurzeliger Zahn, BEMA 45 - X3 - Entfernen tieffrakturierter Zahn, BEMA 47a - Ost1 - Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie, BEMA 47b - Hem - Hemisektion und Teilextraktion, BEMA 48 - Ost2 - Osteotomie eines verlagerten / retinierten Zahnes, BEMA 49 - Exz1 - Excision Schleimhaut, Granulationsgewebe, BEMA 50 - Exc2 - Excision Schleimhautwucherung, BEMA 51a - Pla1 - plastischer Verschluss Kieferhöhle, selbständig/mit X, BEMA 51b - Pla0 - plastischer Verschluss Kieferhöhle mit Ost, BEMA 52 - Trep2 - Trepanation des Kieferknochens, BEMA 53 - Ost3 - Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer, BEMA 54a - WR1 - Wurzelspitzenresektion Frontzahn, BEMA 54b - WR2 - Wurzelspitzenresektion Seitenzahn, BEMA 54c - WR3 - Wurzelspitzenresektion weitere Wurzelspitze, BEMA 57 - SMS - Beiseitigung störender Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm, BEMA 58 - KnR - Knochenresektion zur Formung des Prothesenlagers, BEMA 59 - Pla2 - Mundboden-, Vestibulumplastik, BEMA 61 - Dia - Korrektur Lippenband bei echtem Diastema, BEMA 105 - Mu - lokale medikamentöse Behandlung, BEMA 106 - sK - Beseitigung scharfer Kanten, BEMA 107 - Zst - Entfernung harter Zahnbeläge, BEMA Fu - Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung, BEMA 101 - Weichteilstützung bei Kieferdefekten, BEMA K 1 - Eingliederung adjustierter Aufbissbehelf, BEMA K 2 - Eingliederung nicht adjustierter Aufbissbehelf, BEMA K 3 - Umarbeiten Prothese zum Aufbissbehelf, BEMA K 6 - Wiederherstellung / Unterfütterung Aufbissbehelf, BEMA K 8 - Kontrolle Aufbissbehelf mit Einschleifen, BEMA K 9 - Kontrolle Aufbissbehelf mit Aufbau, BEMA 5 - kieferorthopädische Behandlungsplanung, BEMA 122 - Kieferorthopädische Verrichtungen als alleinige Leistung, BEMA 123 - Lückenhalter bei vorzeitigem Milchzahnverlust, BEMA 125 - Wiederherstellung Behandlungsgerät, BEMA 129 - Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens, BEMA 130 - ergänzende festsitzende Apparatur, BEMA 131 - Gaumennahterweiterung, Herbstscharnier, Gesichtsmaske, BEMA 111 - Nachbehandlung im Rahmen der PAR, BEMA P200 - systematische Behandlung von Parodontopathien, einwurzelig, BEMA P201 - systematische Behandlung von Parodontopathien, mehrwurzelig, BEMA P202 - systematische chirurgische Behandlung von Parodontopathien, einwurzelig, BEMA P203 - systematische chirurgische Behandlung von Parodontopathien, mehrwurzelig, BEMA 19 - provisorische Krone, provisorisches Brückenglied, BEMA 20 - Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone, BEMA 21 - provisorische Krone mit Stiftverankerung, BEMA 22 - Teilleistung nach BEMA 18 oder BEMA 20, BEMA 24 - Wiederherstellung der Funktion von Kronen, BEMA 89 - Beseitigung grober Artikulations- / Okklusionsstörungen vor Eingliederung v. Prothesen / Brücken, BEMA 90 - Wurzelstiftkappe mit Kugelanker, BEMA 91 - Brückenversorgung, je Pfeilerzahn, BEMA 92 - Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke je Spanne, BEMA 94 - Teilleistung nach BEMA 90 bis 93, BEMA 95 - Wiederherstellung der Funktion von Brücken, BEMA 96 - Teilprothese mit einfachen Haltevorrichtungen, BEMA 97 - Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese, BEMA 98a - Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, BEMA 98b - Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer, BEMA 98c - Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer, BEMA 98d - Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage, BEMA 98f - Mehrarmige Halteklammern oder Stützvorrichtungen bei Interimsprothese, BEMA 98g - Metallbasis im Ausnahmefall nicht Interimsprothese, BEMA 98h - gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr.
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